Ja: Beim Verkauf einer Immobilie ist ein Energieausweis für Eigentümer in der Regel Pflicht. Ausgenommen sind unter anderem Baudenkmäler und sehr kleine Gebäude. Dieser Beitrag zeigt, wann die Energieausweis-Pflicht beim Verkauf greift, welche Ausweisart passt, wie lange der Ausweis gilt und was Sie vorbereiten sollten.
Das Wichtigste in Kürze
- Bei Verkauf oder Neuvermietung müssen Eigentümer den Energieausweis vorlegen.
- Befreit sind Baudenkmäler und Gebäude bis 50 Quadratmeter Nutzfläche (Quelle: Verbraucherzentrale).
- Der Ausweis darf maximal 10 Jahre alt sein.
- Bei Verstößen sind bis zu 10.000 Euro Bußgeld möglich.
Inhalt
- Ist ein Energieausweis beim Verkauf Pflicht?
- Welche Ausnahmen von der Energieausweis-Pflicht gibt es?
- Wann muss der Energieausweis vorgelegt werden?
- Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis: Was ist der Unterschied?
- Wie lange gilt ein Energieausweis, und woran erkennen Sie einen ungültigen?
- Welche Unterlagen sollten Sie für den Energieausweis bereithalten?
- Welches Bußgeld droht und wer zahlt den Energieausweis?
- Energieausweis-Pflicht beim Verkauf: So gehen Sie Schritt für Schritt vor
- Energieausweis und Hausverkauf mit Stennes & Kempf besprechen
Ist ein Energieausweis beim Verkauf Pflicht?
Laut Verbraucherzentrale sind Eigentümer bei Verkauf oder Neuvermietung verpflichtet, den Energieausweis vorzulegen. Die Energieausweis-Pflicht beim Verkauf trifft also Sie als Verkäufer, nicht den Käufer.
Das gilt für Häuser ebenso wie für Eigentumswohnungen. Auch wenn Sie eine vermietete Wohnung verkaufen, sollten Sie den Ausweis bereithalten. Wie das mit Mieter und Preis zusammenspielt, steht im Beitrag Vermietete Wohnung verkaufen: Preis, Mieter, Ablauf.
Die Regeln stehen im Gebäudeenergierecht und werden angepasst. Lassen Sie im Einzelfall prüfen, welche Fassung für Ihren Verkauf gilt.
Welche Ausnahmen von der Energieausweis-Pflicht gibt es?
Befreit sind Baudenkmäler sowie kleine Gebäude mit einer Nutzfläche von bis zu 50 Quadratmetern. Ein Haus mit 60 Quadratmetern fällt nicht unter die Größenausnahme; ist es ein Baudenkmal, bleibt es befreit.
Ein hohes Baujahr allein befreit Sie nicht. Ein Altbau ohne Denkmalschutz und mit mehr als 50 Quadratmetern Nutzfläche braucht beim Verkauf einen Ausweis. Ob Ihr Haus als Baudenkmal gilt, klärt die zuständige Denkmalbehörde.
Eine Aushangpflicht gilt laut ista für behördlich genutzte Gebäude ab 250 m² Nutzfläche mit starkem Publikumsverkehr. Der private Hausverkauf ist davon nicht betroffen.
Wann muss der Energieausweis vorgelegt werden?
Sie müssen den Ausweis Kaufinteressenten spätestens bei der Besichtigung vorlegen. In der Praxis ist es sinnvoll, ihn schon vorher zu haben, damit der Verkauf nicht ins Stocken gerät.
Auch die Immobilienanzeige sollte die Kennwerte aus dem Ausweis nennen, etwa Effizienzklasse, Energiekennwert und Energieträger. Diese Angaben stehen im Ausweis und lassen sich von dort übernehmen.
Wer den Ausweis erst während der Vermarktung bestellt, verliert Zeit. Wie sich Phasen und Wartezeiten auf die Dauer auswirken, zeigt der Beitrag Wie lange dauert ein Hausverkauf? Phasen und Einflüsse.
Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis: Was ist der Unterschied?
Der Bedarfsausweis bewertet das Gebäude selbst: Dämmung, Fenster, Heizungstechnik. Er hängt nicht vom Verhalten der Bewohner ab.
Der Verbrauchsausweis nutzt dagegen die tatsächlichen Verbrauchsdaten der Heizkostenabrechnungen. Ein Nutzerwechsel oder ein längerer Leerstand kann das Ergebnis verzerren.
- Bedarfsausweis: Grundlage ist die Berechnung der Gebäudesubstanz, das Nutzerverhalten spielt keine Rolle.
- Verbrauchsausweis: Grundlage sind die Abrechnungen des Energieverbrauchs, das Nutzerverhalten wirkt sich aus.
Welche Ausweisart für Ihr Gebäude zulässig ist, hängt unter anderem von Größe und Baujahr ab. Fragen Sie dazu den Aussteller.
Wie lange gilt ein Energieausweis, und woran erkennen Sie einen ungültigen?
Ein Energieausweis darf maximal 10 Jahre alt sein. Liegt Ihr Ausweis noch innerhalb dieser Frist, können Sie ihn weiterverwenden, sofern er korrekt ausgestellt wurde.
Prüfen Sie, ob der Ausweis eine Registriernummer des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) trägt. Ohne Registrierung ist er ein Warnzeichen.
Achten Sie auch auf den Aussteller. Wer ohne Berechtigung Ausweise ausstellt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro. Ein Ausweis aus dubioser Quelle nützt Ihnen beim Verkauf nichts.
Welche Unterlagen sollten Sie für den Energieausweis bereithalten?
Am besten sammeln Sie die Unterlagen, bevor der Aussteller kommt. Das spart Rückfragen und Zeit:
- Baupläne und Grundrisse mit Wohn- und Nutzfläche
- Nachweise zu Dämmung, Fenstern und Dach
- Unterlagen zur Heizungsanlage
- Heizkostenabrechnungen mehrerer Jahre für den Verbrauchsausweis
- Der bisherige Energieausweis, falls vorhanden
Wer Modernisierungen belegen kann, stellt sein Haus meist besser dar. Rechnungen und Handwerkernachweise gehören daher in die Mappe. Zur digitalen Bereitstellung nach dem GModG können sich Vorgaben ändern; lassen Sie das im Einzelfall prüfen.
Welches Bußgeld droht und wer zahlt den Energieausweis?
Wer den Ausweis nicht vorlegt, begeht streng genommen eine Ordnungswidrigkeit. Das Bußgeld kann bis zu 10.000 Euro betragen. Das ist ein Höchstrahmen, kein Regelfall.
Die Kosten für den Ausweis trägt beim Verkauf in der Regel der Eigentümer, der ihn beauftragt. Bei Eigentumswohnanlagen trägt laut ista die Eigentümergemeinschaft die Kosten für den Energieausweis des Gebäudes.
Bei Vermietung dürfen Vermieter die Kosten nicht auf Mieter umlegen. Das gilt nur für die Vermietung, nicht für den Verkauf.
Energieausweis-Pflicht beim Verkauf: So gehen Sie Schritt für Schritt vor
Wer die Pflicht zum Energieausweis beim Verkauf sauber erfüllen will, geht am besten in dieser Reihenfolge vor:
- Bestand prüfen: Suchen Sie einen vorhandenen Ausweis heraus und kontrollieren Sie Ausstellungsdatum und Registriernummer.
- Ausweisart klären: Besprechen Sie mit dem Aussteller, ob ein Bedarfs- oder ein Verbrauchsausweis in Frage kommt.
- Unterlagen sammeln: Baupläne, Modernisierungsnachweise und Heizkostenabrechnungen gehören in eine Mappe.
- Aussteller beauftragen: Wählen Sie jemanden mit nachweisbarer Berechtigung und lassen Sie sich die Registrierung bestätigen.
- Kennwerte übernehmen: Tragen Sie Effizienzklasse, Energiekennwert und Energieträger in die Anzeige ein.
- Vorlage planen: Legen Sie den Ausweis Interessenten spätestens bei der Besichtigung vor.
Typische Fehler sind ein zu spät bestellter Ausweis und ein Verbrauchsausweis, der nach längerem Leerstand kaum aussagekräftig ist. Auch Angaben in der Anzeige, die vom Ausweis abweichen, verunsichern Käufer. Prüfen Sie Zahlen daher vor der Veröffentlichung noch einmal gegen das Dokument.
Bei der digitalen Bereitstellung können sich Vorgaben ändern. Lassen Sie im Einzelfall klären, was für Ihren Verkauf gilt.
Häufige Fragen
Was ist, wenn mein Energieausweis abgelaufen ist?
Ein abgelaufener Ausweis genügt für die Vorlage nicht mehr. Lassen Sie rechtzeitig vor der Vermarktung einen neuen ausstellen und halten Sie dafür die Unterlagen bereit.
Brauche ich nach einer Sanierung einen neuen Ausweis?
Ein noch gültiger, korrekt ausgestellter Ausweis darf weiterverwendet werden. Haben Sie das Haus aber umfassend modernisiert, kann ein neuer Ausweis bessere Kennwerte zeigen. Fragen Sie dazu den Aussteller.
Kann mir ein Makler beim Energieausweis helfen?
Ein Makler kann mit Ihnen klären, welche Unterlagen fehlen und wann der Ausweis vorliegen sollte. Ausstellen dürfen den Ausweis nur Berechtigte, die Sie selbst beauftragen.
Energieausweis und Hausverkauf mit Stennes & Kempf besprechen
Wir begleiten Eigentümer beim Verkauf von der ersten Kontaktaufnahme bis zur Realisierung. Wer wissen möchte, wie die Pflicht zum Energieausweis beim Verkauf im eigenen Fall aussieht, klärt mit uns rechtzeitig, welche Unterlagen fehlen. Bei uns steht die persönliche Betreuung im Mittelpunkt, und wir setzen auf eine realistische, ehrliche Vermarktung Ihrer Immobilie.
Stennes & Kempf Immobilien GmbH
Seit 1979 sind unsere Familienunternehmen in Vermittlung, Verkauf und Verwaltung tätig. Unser Sitz ist in Willich, wir sind auch in Düsseldorf und der Region unterwegs. Schauen Sie sich unsere aktuellen Exposés und das Beratungsangebot an oder rufen Sie uns unter 02154-891168-0 an.